Beitragsordnung Shotokan Karate Dojo Dortmund e.V.
Diese Beitragsordnung regelt die geschäftlichen und organisatorischen Abläufe im Verein. Wenn in der Beitragsordnung von Mitgliedern oder sonstigen Personen die Rede ist, sind in allen Fällen gleichermaßen weibliche und männliche Mitglieder bzw. Personen gemeint.
Inhaltsverzeichnis
Diese Beitragsordnung regelt die geschäftlichen und organisatorischen Abläufe im Verein. Wenn in der Beitragsordnung von Mitgliedern oder sonstigen Personen die Rede ist, sind in allen Fällen gleichermaßen weibliche und männliche Mitglieder bzw. Personen gemeint.
1. Beiträge
Gemäß §6 der Satzung gelten folgende monatlichen Beiträge für aktive und passive Mitglieder. Diese Beiträge wurden im April 2025 festgehalten.
Um Familien finanziell zu entlasten, gelten folgende Vergünstigungen. Dabei wird nach Altersgruppe begünstigt, d.h. das jüngste Mitglied wird zuerst rabattiert, dann das zweitjüngste… Ab dem dritten Mitglied in der gleichen Familie und darüber hinaus bleibt der Rabatt gleich.
Eine Familie besteht aus Personen, die in direkter Linie miteinander verwandt sind. D.h. im Prinzip Eltern und Kinder sowie Lebenspartner.
2. Mitgliedschaft im Fachverband
Mit der Aufnahme in das Shotokan-Karate-Dojo Dortmund e.V. wird der Antragsteller gleichzeitig Mitglied im Fachverband DKV. Der Kauf der jährlichen DKV-Jahresmarke (Stand 2025: Kinder 20€ (< 14 Jahre), Jugendliche & Erwachsene 25€ (≥ 14 Jahre)) ist für alle Mitglieder verbindlich. Bei Erhöhung des Verbandsbeitrages durch den DKV wird dieser Beitrag automatisch angepasst. Ein gültiger Pass ist Voraussetzung zur Teilnahme an offiziellen Sportveranstaltungen des Vereins, des KDNW, des DKV, oder anderer Verbände.
3. Fälligkeit
Die Mitgliedsbeiträge sind zu Beginn eines Monats im Voraus für den Monat fällig. Die Beiträge werden per Lastschrift eingezogen.
4. Zahlungsweise
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Lastschriftverfahren. Über eine andere Zahlungsweise entscheidet im Einzelfall auf begründeten Antrag seitens des Mitglieds der Vorstand gemäß §6 der Satzung.
5. Zahlungsverzug
Sollte das Konto des Mitglieds die erforderliche Deckung nicht aufweisen, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. In diesem Fall wird der fällige Beitrag nach Rücksprache mit dem Mitglied durch den Vorstand erneut vom Verein eingezogen. Die vom Kreditinstitut erhobenen Gebühren für die Lastschriftrückgabe sind vom Mitglied zu zahlen und werden bei der erneuten Abbuchung des Beitrages mit eingezogen.
Sollte erneut eine zweite Abbuchung erforderlich sein, zahlt das Mitglied auch hier die vom Kreditinstitut erhobenen Gebühren. Bleibt das Mitglied nach der zweiten Abbuchung weiter in Zahlungsverzug (entspricht dem dritten Monat, wo weiterhin keine Abbuchung getätigt werden kann), wird die Mitgliedschaft einseitig seitens des Vereins gekündigt.
6. Anpassung der Beiträge
Die Mitgliederversammlung beschließt jährlich über die Anpassung der Mitgliedsbeiträge. Die auf der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsänderungen werden jeweils zum nächstmöglichen Zeitpunkt, nachdem die Mitglieder informiert wurden, wirksam.
7. Datenschutzerklärung
Durch die Neureglung des Datenschutzes zum 25.5.2018 durch die DS-GVO wird die unten aufgeführte Datenschutzerklärung Bestandteil der Beitragsordnung.
8. Inkrafttreten
Die Beitragsordnung wurde am 05.04.2025 vom Vorstand einstimmig in der vorstehenden Fassung beschlossen und tritt sofort in Kraft.
Diese revidierte Version ersetzt die von September 2024. Die Beitragsordnung von September 2024 ist damit ungültig. Die Datenschutzerklärung von Mai 20218 bleibt unberührt.
Datenschutzhinweis gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
gültig ab 25.5.2018
Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Shotokan Karate Dojo Dortmund e.V.
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Verantwortlich sind die Funktionsträger: 1. Vorsitzender und Kassenwart. Das sind per Stand 07.9.2024:
Herr Damien Dumur (vorstand@shotokan-karate-dojo-dortmund.de)
Herr Robin Stasiak (kassenwart@shotokan-karate-dojo-dortmund.de)
2. Welche Daten nutzen wir?
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die wir aus den Anmeldeformularen unserer Mitglieder erhalten. Weiterhin verarbeiten wir die Daten für und aus Kyu- oder Dan-Prüfungen an denen unsere Mitglieder teilnehmen. Sollten Sie Rückfragen zu Ihren Daten haben, so wenden Sie sich bitte an die unter 1. aufgeführten Ansprechpartner.
3. Wofür verarbeiten wir diese Daten?
Wir verarbeiten die vorab unter Punkt 2 genannten personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Diese Daten benötigen wir, um den Vereinszweck gemäß §2 der Vereinssatzung erfüllen und die Mitgliederbetreuung ausführen zu können.
4. Wer bekommt meine Daten?
Innerhalb des Vereins bekommen der 1. Vorsitzende und der Kassenwart Zugriff auf alle unter Punkt 2 genannten Daten.
- Trainer erhalten eine Liste mit eingeschränkten Daten, um ihre Trainertätigkeit ausführen zu können, z.B. Telefonnummern, um Mitglieder beim Trainingsausfall zu kontaktieren.
- Wir sind Mitglied beim Stadtsportbund Dortmund (SSB Dortmund), beim Landessportbund (LSB), beim Karate-Dachverband NRW (KDNW) und beim Deutscher Karate Verband (DKV). An diese Organisationen werden personenbezogene Daten weitergegeben, um z.B. Fördergelder zu beantragen oder Jahresmarken für die Karate-Pässe zu bestellen.
- Bei einer zentralen Anmeldung für eine Teilnahme an Prüfungen, Turnieren oder Lehrgängen werden auch personenbezogene Daten weitergegeben.
Weitere Einzelheiten zu den weitergegebenen Daten erteilen die unter Punkt 1 genannten Ansprechpartner.
5. Werden Daten innerhalb der EU oder ein Drittland weitergeben?
Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU findet nicht statt. Eine Übermittlung an Länder innerhalb der EU würde bei Teilnahmen an internationalen Turnieren oder Lehrgängen stattfinden.
6. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen (Ihre Mitgliedschaft) und gesetzlichen Pflichten (z.B. Aufbewahrungsfristen) erforderlich ist.
Sind die Daten für die zuvor genannte Erfüllung nicht mehr notwendig, werden sie gelöscht.
7. Welche Datenschutzrechte habe ich?
Jede betroffene Person hat das Recht gemäß DSGVO u.a. Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten.
8. Gibt es für mich eine Pflicht zur Bereitstellung der Daten?
Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung Ihrer Mitgliedschaft im Verein notwendig sind.
Der Vorstand
Dortmund, April 2025