Neue Corona-Schutzverordnung ab 4. März 2022

Seit Freitag, 4. März 2022 gilt die neue CoronaSchVO. Dies bedeutet für uns folgendes:

 

  •   Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen.
  • Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung.

 

Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre) können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

 

Kommt weiterhin zum Training. Wir freuen uns auf euch.