Neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13.01.2022 in Kraft

Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am Donnerstag, 13.01.2022 in Kraft. Dies bedeutet für uns:

 

  • Die 2GPlus-Regel ist weiterhin in Kraft, d.h. geimpfte und genesene Personen müssen zusätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen (nicht älter als 24 Std.), um am Training im Innenraum teilnehmen zu können,
  • Personen mit einer sog. Booster-Impfung (3. Impfung/Auffrischung) sind von dieser Testpflicht befreit.

 

Diese Regelung gilt bis auf Weiteres. Sobald es eine Änderung gibt, informieren wir euch.